BMJ: Leitfaden zur Impressumspflicht

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht herausgegeben (PDF-Datei).

Wann besteht eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung , 58 kb

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Kommentare [2] Kommentar-Feed fuer diesen Artikel

— I., am 8. Oktober 2008, 16:49 · # 1 -

Ich finde, der Leitfaden hilft nicht besonders weiter. Weder geht er auf Blogs explizit ein, noch sagt er mir was neues. Quintessenz: um alles richtig zu machen und jeglichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, packe Postanschrift und Telefonnummer da rein und fertig. Das finde ich aber nicht wirklich gut. Ich warte auf eine sinnvolle Entscheidung für private Blogs. Ich meine, ich schreibe da privates Zeug rein, mit Fotos meiner Wohnung. Wenn dann auch noch ganz Deutschland wissen soll, wo diese Wohnung ist, dann brauch ich auf Einbrecher und Stalker ja bloss warten… Das gefällt mir alles nicht wirklich :-(

Susanne, am 8. Oktober 2008, 16:54 · # 2 -

Deine Adresse bekommt man ja auch bei der Denic raus.
Du hast eben nur die Möglichkeit dein Blog mit einem Passwort zu versehen, so dass es nur ausgesuchte Leser sehen können.

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