BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber 13. Nov 2009
Wer als Betreiber einer Internetseite seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, kann unter bestimmten Umständen dafür haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lange währenden Auseinandersetzung zwischen zwei Rezept-Websites entschieden. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und in wie sie veröffentlicht werden.
Im konkreten Fall hatten auf der Seite chefkoch.de hatten Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite www.marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH entschied, dass auch die Betreiber von chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen.(tagesschau.de)