BGH bestätigt Haftungspflicht für Website-Betreiber
Wer als Betreiber einer Internetseite seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, dort eigene Inhalte zu veröffentlichen, kann unter bestimmten Umständen dafür haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer lange währenden Auseinandersetzung zwischen zwei Rezept-Websites entschieden. Der Betreiber einer Internetseite müsse bei Nutzer-Inhalten genau prüfen, ob und in wie sie veröffentlicht werden.
Im konkreten Fall hatten auf der Seite chefkoch.de hatten Internetnutzer Rezepte mit Fotos versehen, die sie zuvor von der Seite www.marions-kochbuch.de kopiert hatten. Die dafür erforderliche Einwilligung hatten die Nutzer nicht. Der BGH entschied, dass auch die Betreiber von chefkoch.de für den Rechtsverstoß ihrer Nutzer haften müssen.(tagesschau.de)
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@Kiri. das is kein »dumpfes Gefühl« – ich schätze mal, das ist die einzige Daseinsberechtigung von dem Kochbuch…
Ein paar Blogger müßten mal zusammen tun, um eine .de Domain im »rechtsfreien« Raum zu etablieren. Sowas soll ja über englische Firmen gehen…ein zusätzlicher Strohmann in Nicaragua wär auch nich schlecht, grins.
Dann laufen sich diese Abzocker die Hacken ab – immer im Kreis rum. Und der Staatsanwalt fliegt sicher auch nich nach Südamerika. Wo der Strohmann grinsend in der Sonne sitzt.
Gutes ist immer selten und rar!
Sicher gibt es Anwälte die nur darauf aus sind mit Abmahnungen Geld zu verdienen doch in diesem Fall wird das Urheberrecht verletzt und entsprechend müssen Webmaster die Inhalte von Ihren Usern genau prüfen ansonsten wird es teuer, wie es auch hier aufgezeigt wird.
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